Erweiterte Vorstandssitzung - 26.11.2005 Wien

Hier die Beschlüsse der erweiterten Vorstandssitzung:
  • Änderungen im Wettkampfprogramm:
    Beim Zehnkampf der männl. U18 wird der 300 Meter Lauf durch den 400 Meter Lauf ersetzt.
    Im Siebenkampf der weibl. U18 wird der 100 Meter Lauf durch den 200 Meter Lauf ersetzt.
    In der Klasse weibl. U20 wird anstatt der 2000m Hindernis der 3000m Hindernislauf als Meisterschaftsbewerb eingeführt.
    In den Klassen U23 männl. und weibl. werden nur noch 800 und 3000 Meter als Meisterschaftsbewerb ausgetragen (statt 800m, 1500m, 5000m)
    Bei den Frauen werden die 20km Strassengehen als zusätzliche Staatsmeisterschaftsdiziplin eingeführt, und zum selben Termin wie die 50km Gehen der Männer ausgetragen.
    Bei den österr. Vereinsmeisterschaften obliegt des dem TD in technischen Bewerben auf Grund der Teilnehmerzahl zu entscheiden, ob 6 Versuchen oder 4 Versuche (2 Vor-, 2 Endkampf) durchgeführt werden.

  • Für die Nichteinhaltung von Nennungen bei österr. Meisterschaften und Staatsmeisterschaften muß ab 2006 ein Bußgeld von 5.- Euro je Bewerb vom jeweiligen betroffenen Verein eingezahlt werden.
    Bei Nichtbezahlen dieser Gebühr treten die maßgebenden Strafbestimmungen der Rechts- und Disziplinarordnung des ÖLV in Kraft.
    Die Einhebung des Bußgeldes erfolgt durch den veranstaltenden Landesverband, bei dem dieser Betrag zur Abdeckung des erhöhten Aufwandes zur Gänze verbleibt.

  • Die Teilnahmebestimmungen für Ausländer bei österr. Meisterschaften wurden nochmal überarbeitet

  • Die Kampfrichterordnung wurde überarbeitet

  • Die Mannschaftswertungen bei Österreichischen Cross- und Berglaufmeisterschaften erfolgen ab 2006 mittels Punktewertung und nicht mehr durch das Addieren der Einzelzeiten.

  • Die Nominierungskriterien für die Berglauf-EM und World Trophy 2006 werden spätestens im Jänner 2006 im Internet veröffentlicht.

  • Für die Meldungen beim Bundesländercup der Jugend sollen wieder die dafür vorgesehenen Meldekarten verwendet werden

  • Österreichische Kaderathleten, die ausser Konkurrenz bei österr.Nachwuchsmeisterschaften starten müssen zukünftig ebenfalls bei verspäteten Meldungen oder Nachnennungen das dafür vorgesehene Nenngeld bezahlen.
    Der Veranstalter kann auch Athleten die keinem Kader angehören gegen ein von ihm festgelegtes Nenngeld außer Wertung teilnehmen lassen, sofern dadurch die Meisterschaftsabwicklung nicht gestört wird.

  • Bei Strassenlauf- und Berglaufmeisterschaften bei denen das Nenngeld direkt beim Versantalter bezahlt werden muss, gilt folgende Regelung:
    Der Meldeschluß für die Meisterschaften richtet sich nach jenem des Veranstalters.
    Es kommen nur jene Athleten in die Meisterschaftswertung, die auch unter ihrem offziellen Vereinsnamen gemeldet sind.
    Der Veranstalter muß in seiner Datenbank zu den für die österreichische Meisterschaft gemeldeten Athleten die offiziellen Vereinsnamen und die EDV Nummer des Vereins mitführen.
Robert Katzenbeisser

BugReport senden | Programming by Stefan Walkner 2006 | Design by RK | Impressum