Bei den Jugend(U18)-Europameisterschaften am 5. bis 8. Juli 2018 in Györ sind pro Einzeldisziplin maximal zwei Athletinnen und Athleten startberechtigt. Nach Abschluss der Hallen-Wettkampfserie zeigt sich, dass in einigen Disziplinen erfreuliche Fortschritte erzielt wurden und somit mehr als zwei Athletinnen bzw. Athleten die Qualifikationsnorm erbringen können. Die ÖLV-Sportkommission hat die Nominierungskriterien diesbezüglich ergänzt.
Nach Abschluss der nationalen Crosslauf-Wettkampfserie wurden die Qualifikationsnormen und Entsendungsrichtlinien für die Crosslauf-Europameisterschaften am 9. Dezember 2018 in Tilburg festgelegt.
Die aktualisierten ÖLV-Nominierungsrichtlinien sind online unter Verband > Sportprogramm > Nominierungskriterien für internationale Meisterschaften
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