Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit in Sportvereinen für das Förderungsjahr 2016

Der Bundes-Sportförderungsfonds gibt hiermit die Möglichkeit bekannt, einen Antrag auf „Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit in Sportvereinen“ zu stellen.

Gefördert werden Personalkosten (max. € 5.000,- pro Verein) im Zusammenhang mit förderungsrelevanter Nachwuchsarbeit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, welche Mitglied in einem Österreichischen Dach- oder Fachverband (also alle ÖLV-Vereine) sind.

Bitte lesen Sie alle Details durch. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge werden abgewiesen. Es gibt keine Nachreichfrist!

Details zur Impulsförderung: Förderungsprogramm Nachwuchsarbeit Sportverein.pdf

Antragsformular: Antragsformular Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit 2016.pdf

Antragsfrist: 31.01.2017

Anträge auf die Förderungsgewährung sind außschließlich schriftlich im Original per Post bis 31.01.2017 beim  Bundes-Sportförderungsfonds zu stellen (Waschhausgasse  2  /  2.OG, 1020  Wien).

Bei Eintreffen von Anträgen nach dem 31.01.2017 ist der Poststempel ausschlaggebend.

Per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Weitere Anmerkungen:

  • Die Abrechnung mittels PRAE-Formularen (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung) ist zu empfehlen.
  • Die Überweisung bzw. Auszahlung des Betrags mittels pauschaler Reiseaufwandsentschädigung für einen Monat im Kalenderjahr 2016 kann auch erst im Jänner 2017 erfolgen. 
  • PRAE-Formular zum Download - HIER KLICKEN 
ÖLV | 22.12.2016 (HB)

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