Der Bundes-Sportförderungsfonds gibt hiermit die Möglichkeit bekannt, einen Antrag auf „Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit in Sportvereinen“ zu stellen.
Gefördert werden Personalkosten (max. € 5.000,- pro Verein) im Zusammenhang mit förderungsrelevanter Nachwuchsarbeit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, welche Mitglied in einem Österreichischen Dach- oder Fachverband (also alle ÖLV-Vereine) sind.
Bitte lesen Sie alle Details durch. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge werden abgewiesen. Es gibt keine Nachreichfrist!
Details zur Impulsförderung: Förderungsprogramm Nachwuchsarbeit Sportverein.pdf
Antragsformular: Antragsformular Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit 2016.pdf
Antragsfrist: 31.01.2017
Anträge auf die Förderungsgewährung sind außschließlich schriftlich im Original per Post bis 31.01.2017 beim Bundes-Sportförderungsfonds zu stellen (Waschhausgasse 2 / 2.OG, 1020 Wien).
Bei Eintreffen von Anträgen nach dem 31.01.2017 ist der Poststempel ausschlaggebend.
Per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Weitere Anmerkungen:
- Die Abrechnung mittels PRAE-Formularen (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung) ist zu empfehlen.
- Die Überweisung bzw. Auszahlung des Betrags mittels pauschaler Reiseaufwandsentschädigung für einen Monat im Kalenderjahr 2016 kann auch erst im Jänner 2017 erfolgen.
- PRAE-Formular zum Download - HIER KLICKEN
|