Relevante Regeländerungen (IWR) für die Veranstaltungen der Hallensaison 2014

Nachfolgende Änderungen der IWR 2014/2015 sind bereits am 01.11.2013 in Kraft getreten und für die Hallensaison 2014 relevant

 
144.4e:            Betrachten von Videos und Bildern bei technischen Bewerben erlaubt (wobei
das Gerät/Bild außerhalb der Anlage bleiben muss) Überqueren der Laufbahn dazu erlaubt, wenn diese und die Coachingzone im unmittelbaren Wettkampfbereich des betreffenden Bewerbs liegen
 
146.4b:            Ein Einspruch ist nun auch wegen eines nicht vorgenommenem Startabbruchs (bezieht sich auf 162.5) möglich
 
162.6:              Bewegungen eines Läufers, die ohne Kontaktverlust Fuß/Startblock oder
Hand/Boden erfolgen, sowie ein unbeabsichtigter Gleichgewichtsverlust bei
Hochstart ist nicht als Fehlstart zu werten. Störendes Zucken fällt unter die
Bestimmungen von 162.5
 
162.6:              Bei Verwendung eines Fehlstartkontrollgeräts müssen  (vorher sollten) Kopfhörer getragen  werden
 
167.2 Anm:      bei Gleichstand „nach Platz“ für den letzten Qualifikationsplatz in Vor- bzw.
Zwischenläufen reduziert sich die Anzahl der „nach Zeit“ qualifizierten Läufer entsprechend
 
182.8:              Die Oberfläche der Aufleger einer Hochsprunganlage muss glatt sein
 
183.8 Anm:      Der Athlet darf (während der Vorbereitungszeit) eine Schutzabdeckung um den Einstichkasten als zusätzlichen Schutz anbringen (nach dem Sprung hat er sie zu entfernen) 
 
184.8:              Messung im Weit-/Dreisprung: es gilt der Abdruck, der durch einen Körperteil
oder durch etwas, was mit dem Körper (zum Zeitpunkt, als es den Abdruck
machte) verbunden war, hinterlassen wurde (Haarzopf wurde immer schon so behandelt)
 
185.1e:            Ein Weit-/Dreisprung ist auch dann ungültig, wenn bei der Landung der Rand
der Sprunggrube oder der Boden außerhalb berührt wurde und dies näher zur Absprunglinie erfolgte als der Abdruck in der Sprunggrube
 
187.5:              Auf die Kugel aufgebrachte Substanzen (Kreide etc.) müssen leicht mit einem
feuchten Tuch entfernbar sein
 
214.6:              800m-Lauf in der Halle: Die Läufer dürfen ihre Bahn erst nach der Übergangs- linie am Ende der ersten Kurve verlassen (analog bei Gruppenstart)
 
221.7:              Hallenkugel mit Plastik- oder Gummihülle
3kg: max. Durchmesser 12cm (statt bisher 11cm);
5kg: max. Durchmesser 13,5cm (statt bisher 14cm)
 
Die meisten dieser Änderungen sind Vorteile für die Athleten (insbesondere die Präzisierung 162.6 hinsichtlich Fehlstarts), andere sind nur Klarstellungen von Situationen, in denen man ohnehin schon im Sinne dieser Regel gehandelt hat.
 

 

ÖLV

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