Die nachfolgenden Änderungen betreffen die Österreichischen Meisterschaften im 10km Straßenlauf, Halbmarathon und Marathon im Jahr 2013 und sollen den Nennungsvorgang für die Vereine vereinfachen:
- Es gibt ab sofort nur mehr eine Nennung der Athleten für die Meisterschaften und zwar ausschließlich an den ÖLV.
- Auch die Zahlung des Nenngelds erfolgt an den ÖLV (und nicht mehr an den jeweiligen Veranstalter).
- Es wird eine einheitliche Nachnenngebühr verrechnet:
x € Nenngebühr (legt der Veranstalter fest) + 20 € Nachnenngebühr.
Die neue Vorgangsweise wird erstmals bei den Halbmarathon-Staatsmeisterschaften in Wels angewandt:
- Nennungen bis Montag, 11. März 2013 online über das Online-Meldesystem des ÖLV unter http://daten.oelv.at
- Die Zahlung soll vereinsweise (in Ausnahmefällen auch Einzelzahlungen möglich) auf das Konto: ÖLV, Kontonummer: 1-04 839 080, BLZ: 32 000 erfolgen.
- Achtung: Athleten, von denen bis Mittwoch, 13. März 2013, das Nenngeld von 23 € nicht auf dem Konto eingegangen ist, werden aus dem Online-System entfernt und können nur über eine Nachmeldung teilnehmen!
Bei Fragen, Unklarheiten oder Anregungen wenden Sie sich bitte an den ÖLV-Straßenlaufreferenten Heinz Eidenberger: eidenberger@oelv.at
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