Erweiterte ÖLV-Vorstandssitzung

Auszug aus der Powerpoint Präsentation bei der Erw. Vorstandssitzung 2012Am Samstag, 24.11.2012, fand im Haus der Bauwirtschaft in Wien die diesjährige Sitzung des erweiterten ÖLV-Vorstands mit den Vertreter/innen der Landesverbände statt. Lesen Sie hier die zahlreichen Beschlüsse und Neuerungen bei den Nationalen Wettkampfbestimmungen.

Zu Beginn der Tagung blickte Präsident Dr. Ralph Vallon auf eine erfolgreiche Saison für Österreichs Leichtathleten zurück, informierte über die aktuellen Geschehnisse in der Sportpolitik wie die Entwicklungen rund um das geplante neue Bundes-Sportförderungsgesetz, die Generalversammlungen der BSO und des ÖOC, die Arbeit im Bereich der Strukturentwicklung im ÖLV (Erstellung von Leitbild, Mission, konkreten Zielen, Leistungssportkonzept, Einrichtung der Bundesleistungszentren und -stützpunkte, etc.) sowie die positive und äußerst wichtige Zusammenarbeit mit den Landesverbänden.

Ebenso sprach er die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit inkl. ORF-Berichterstattung, den Sponsoring- und Marketingbereich sowie die Entwicklung von eigenen ÖLV-Produkten (wie z.B. den Steffl-Turmlauf) sowie die Etablierung eines "Austrian Athletics Top Team" an. "Es ist im heurigen Jahr viel Positives geschehen, aber wir sind uns bewußt, dass noch viel Arbeit vor uns liegt, um den Österreichischen Leichtathletik-Verband zum Top-Verband unter den heimischen Sommersportverbänden zu machen", zog Vallon eine positive Bilanz des abgelaufenen Jahres.

Änderungen im Wettkampfprogramm 2013

Nachfolgende Änderungen bzw. Anpassungen wurden vom ÖLV-Vorstand beschlossen und vom erweiterten Vorstand einstimmig bestätigt.

  • Bei den Limits für die Österr. Hallen-Meisterschaften U20/U18 wurden zusätzliche Limits eingeführt, um den Athleten, welche die Altersklasse (von U16 in U18 oder von U18 in U20) wechseln, ebenfalls einen Start zu ermöglichen. Einem diesbezüglichen VLV-Antrag wurde damit Rechnung getragen.
  • Die Sprunghöhen bei den Österr. (Staats)Meisterschaften wurden unter spezieller Berücksichtigung der internationalen Limits für 2013 entsprechend angepasst.
  • Die Einführung von moderaten Limits bei allen Österr. Nachwuchs-Einzel-Meisterschaften im Freien wurde beschlossen. Diese werden in den nächsten Wochen veröffentlicht und werden im Bereich der derzeit unverbindlichen Richtwerte liegen.
  • Allgemeine Bestimmungen für die Österr. U14-Mehrkampfmeisterschaften wurden eingeführt. Diese sind ident mit den Hinweisen, die bisher in den jeweiligen Ausschreibungen angeführt waren. Damit soll die Ausschreibung dieser Meisterschaft in Zukunft übersichtlicher und kürzer sein.
  • Beim Bundesländercup U18 kommen im Dreisprung der weiblichen Jugend ab sofort nur mehr der 9m- und 11m-Balken zum Einsatz.
  • Bei den Österr. Hallen-Meisterschaften U20/U18 werden die 60m- und 60m Hürden-Vorläufe als Einlageläufe durchgeführt, wenn 8 oder weniger Teilnehmer am Start sind.
  • Die Laufreihenfolge bei Zeitendläufen bei Österr. Staatsmeisterschaften bzw. Österr. Meisterschaften wurde einheitlich geregelt: Bei Läufen bis 400m wird der schnellste Lauf immer am Beginn gelaufen. Bei Läufen ab 800m wird der schnellste Lauf immer als letzter durchgeführt.
  • Die Bahnsetzung bei 200m, 400m und 4x200m-Läufen in der Halle wurde festgelegt.
  • U16 Athletinnen und U16-Athleten ist die Teilnahme an den Österr. Mehrkampf-Meisterschaften der Altersklasse U18 nicht gestattet.

Der Vorschlag einfache Limits auch für den Bundesländercup U18 einzuführen, wurde von den Landesverbandsvertretern einstimmig abgelehnt.

Die Anpassung zahlreicher Gebühren wurde beschlossen. Die neuen Beträge werden nun in die Allgemeinen Bestimmungen 2013 eingearbeitet.

  • Nachnenngebühr: Nachwuchs 25 EUR, Allg. Klasse 50 EUR / Nachmeldegebühr (wenn Nennung fristgerecht erfolgt ist): Nachwuchs 30 EUR, Allg. Klasse 60 EUR / Berufungsgebühr: 50 EUR / Gebühren für ÖLV-Kaderathleten bei Starts außer Wertung: Nenngeld 10 EUR, Nachnenngebühr 20 EUR, Nachmeldegebühr 30 EUR / Strafgebühr bei Angabe von falschen Limits 100 EUR / Gebühr für nicht zurückgegebene Startnummern: 10 EUR

Mittels einstimmigem Beschluss des erweiterten Vorstands wurden folgende Nationale Wettkampfbestimmungen (NWB) gelöscht, geändert bzw. eingeführt. Die Internationalen Wettkampfregeln orientieren sich an den internationalen Großveranstaltungen (Olymp. Spiele, WM, EM), daher ist es in jedem Land notwendig durch Nationale Wettkampfbestimmungen Anpassungen für den nationalen Bereich zu erlassen.

Folgende Nationale Wettkampfbestimmungen sind NEU:

  • NWB zu Regel 147: Von der zuständigen Verbandsorganisation können gemischte Wettkämpfe innerhalb einer Leichtathletikanlage sowie auf Anlagen gemäß Regel 149.2. in allen Bahnwettbewerben und technischen Wettbewerben genehmigt werden.
  • NWB zu Regel 148.2: Die Genehmigung muss durch ÖLV, EA oder IAAF erfolgt sein. Vorgefertige Anlagen müssen vom ÖLV zugelassen sein. Die Vermessung der Neigungen ist am Tag der Veranstaltung vor deren Beginn durch einen Ziviltechniker oder einen Mitarbeiter eines Vermessungsbüros in Anwesenheit des/der verantwortlichen NTOs durchzuführen. Die Ergebnisse sind im ÖLV-Formular "Vermessungsprotokoll Mobile Wettkampfanlagen" festzuhalten. Die übrigen abnahmerelevanten Eigenschaften der Anlage sind am Tag der Veranstaltung vor deren Beginn durch den Leiter Wettkampfvorbereitung in Anwesenheit des/der zuständigen NTOs zu überprüfen und im (jeweils zutreffenden) ÖLV-Formular "Abnahmeprotokoll Mobile Wettkampfanlagen" festzuhalten.
  • NWB zu Regel 161.1c: Eigene Startblöcke dürfen nicht verwendet werden.
  • NWB zu Regel 166.8: Im Bereich des ÖLV gilt Regel 166.8 ausgenommen bei Läufen über 800m/1000m/1500m in Mehrkämpfen, wo die Verteilung der Startplätze entsprechend dem aktuellen Zwischenstand erfolgt.
  • NWB zu Regel 168.6: Hürdenbewerbe, in denen Athleten verschiedener Altersklassen über dieselbe Strecke aber mit unterschiedlichen Hürdenhöhen bzw. -abständen starten, dürfen im selben Lauf ausgetragen werden. Zwischen den Bahnen mit unterschiedlichen Hürdenhöhen bzw. -abständen soll, wenn möglich, jeweils eine Bahn freigelassen werden. Die in solchen Bewerben erzielten Leistungen werden als Rekorde und für Limits anerkannt.
  • NWB zu Regel 193.9: Vortexwurf: 1) Es werden nur Original-Wurfgeräte Nerf Vortex Mega Heuler, Gewicht 135 Gramm, verwendet. 2) Der Vortex wird auf der Speerwurfanlage (mit Sektor) geworfen. 3) Jeder Wettkämpfer führt alle drei Würfe nacheinander durch. Die Aufschlagpunkte sind mit Stecktafeln zu markieren. Der beste Wurf wird gemessen (gleich nach den drei Versuchen). Die Messung erfolgt wie beim Speerwurf.
  • NWB zu Regel 200.6: m./w.U14: Der Fünfkampf besteht aus fünf Disziplinen, die an einem Tag in nachstehender Reihenfolge durchgeführt werden muss: 60m Hürden, Hochsprung, 60m, Vortexwurf, 1200m Crosslauf. Der Crosslauf erfolgt etwa zur Hälfte auf der Laufbahn, der Rest auf Rasen oder im Gelände, wobei auf altersadäquate Streckenführung zu achten ist.
  • NWB zu Regel 200.13: Die Punkte b-d kommen in den Altersklassen U18, U16 und U14 nicht zur Anwendung.
  • NWB zu Regel 230.3: Der Gehrichter darf auch bei Wettkämpfen, die der ÖLV oder ein Landesverband genehmigt, analog zu Regel 230.3a handeln.
  • NWB zu Regel 260.9: Österreichische Rekorde werden auch anerkannt, wenn weniger als drei Athleten bzw. weniger als zwei Staffelmannschaften teilgenommen haben.
  • NWB zu Regel 260.19f: Die von einem Athleten erzielte Leistung wird auch ohne Verwendung eines Fehlstartkontrollgeräts als Österreichischer Rekord anerkannt.

Folgende Nationale Wettkampfbestimmungen wurden geändert: 

  • NWB zu Regel 162.7: Für die Altersklasse U14 gilt die Fehlstart-Regelung wie beim Mehrkampf (ein Fehlstart pro Lauf). Für die Mastersklassen gilt die Fehlstart-Regelung gemäß WMA (ein Fehlstart pro Athlet).
  • NWB zu Regel 181.8: Der Stichkampf hat Vorrang bezüglich der weiteren Fortführung des Bewerbs (bei Klassenzusammenlegung, Teilnahme außer Wertung, Teilnahme von nicht titelberechtigten Ausländern bei Meisterschaften, etc.). Folgende beiden Sätze sind zu streichen: Die Regel 181.9a, 2. Fall IWR, wonach die betroffenen Wettkämpfer über jede Höhe springen müssen, bis sich alle betroffenen Wettkämpfer entscheiden, nicht mehr weiter zu springen, ist bei allen ÖSTM nicht anzuwenden. Entscheiden sich Wettkämpfer nicht mehr weiter zu springen, gilt Regel 181.9e IWR.
  • NWB zu Regel 260.29: In allen Lauf- und Gehwettbewerben auf der Laufbahn werden Leistungen als Österreichische Rekorde nur anerkannt, wenn sie mit einer vollautomatischen elektronischen Zeitmessanlage gemessen worden sind, die mindestens 50 Bilder pro Sekunde liefert.

 Folgende Nationale Wettkampfbestimmung wurde gestrichen:

  • NWB zu Regel 142.4: Ein Wettkämpfer ist bei einer Veranstaltung vom laufenden und weiteren Wettbewerben einschließlich Staffelwettbewerben auszuschließen (zu disqualifizieren), wenn er an einem Wettbewerb, zu dem er seine Stellplatzkarte (bzw. endgültige Bewerbsmeldung) abgegeben hat, nicht teilnimmt und seinen Verzicht nicht vor Beginn des ersten Laufs einer Runde oder eines technischen Wettbewerbs beim Stellplatz oder am Wettkampfplatz bekannt gegeben hat.

 

ÖLV | 27.11.2012

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