Wie mittlerweile allseits bekannt gibt es seit knapp 2 Jahren eine Neuregelung der Sportlerbesteuerung – Stichwort Pauschale Reisekostenentschädigung.
Davon sind jedoch Hilfskräfte – bei uns im Sport auch Volontäre, freiwillige Mitarbeiter usw. genannt – leider nicht umfasst.
Die Gebietskrankenkassen argumentieren daher immer wieder, dass diese Personen, sofern sie ein Taggeld (z.B. 26,40 Euro pro Tag) erhalten, als Dienstnehmer anzumelden sind!
Aber: Wo beginnt eine wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt im Sport?
Zusammen mit Magister Helge Eckert vom Arbeits- und Sozialgericht in Wien hat sich Mag. Rudolf Siart dieses Problem genauer angesehen. Dabei kommen sie zum Schluss, dass in aller Regel bei diesen Hilfskräfte- und Volontärstätigkeiten keine Sozialversicherungspflicht besteht!
Wieso Sie zu diesem Schluss kommen, können Sie online auf www.sport-steuer.at nachlesen! Gerade im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen wie Staats-, Welt- und Europameisterschaften könnte diese Betrachtung für Sie wichtig sein!
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