Die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA Austria gab in einer Presseaussendung die Entscheidung im Dopingverfahren gegen Eva Maria Gradwohl bekannt. Es wurde ein „Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen durch Nichtwirkung an einer rechtmäßig angeordneten Dopingkontrolle“ festgestellt und die „Verhängung einer Sperre von 2 Jahren ab 29.4.2010“ ausgesprochen.
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