NADA-Presseaussendung zum Verfahren gegen Stephanie Graf

Die Nationale Anti-Doping Agentur gab heute in einer Presseaussendung das Ergebnis der Verhandlung vor der NADA-Rechtskommission im Verfahren gegen die ehemalige Leichtathletin Stephanie Graf bekannt:

„Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen durch Versuch der Anwendung einer verbotenen Technik im Sinne der Anti-Doping-Bestimmungen der IAAF 2002/2003, indem sie Eigenblut zur Herstellung und Einlagerung von Erythrozytenkonzentrat für Zwecke der Leistungssteigerung abnehmen ließ. Verhängung einer Sperre von 2 Jahren ab 21.6.2010 und Verpflichtung zum Kostenersatz.“ Die Sperre ist nicht rechtskräftig.

Die Rechtskommission eröffnete aufgrund eines Prüfantrags der NADA Austria ein Verfahren. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich die NADA Austria berechtigt ist, Prüfanträge an die Rechtkommission einzubringen. Die Rechtskommission hat dann von amts wegen ein Verfahren durchzuführen und innerhalb von 8 Wochen eine mündliche Verhandlung auszuschreiben.

Zur vollständige Presseaussendung der NADA Austria: HIER KLICKEN

Nach § 15 Abs 1 ADBG trifft die Rechtskommission der NADA Austria ihre Entscheidung für den jeweiligen Bundessportfachverband, sohin im vorliegenden Fall für den ÖLV.

ÖLV | 22.06.2010

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