Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) informierte heute mittels Presseaussendung über die gestrige Verhandlung in der Causa Bettina Müller-Weissina. Darin wird folgendes mitgeteilt:
"Da jedoch der Athletin Bettina Müller-Weissina aufgrund der Komplexität der rechtlichen Bestimmungen bzw. Widersprüchen in den einzelnen Anti-Doping-Bestimmungen nach Ansicht der Rechtskommission im vorliegenden Fall ein Rechtsirrtum zugestanden werden kann, wurde gemäß Art 10.5.1. WADA-Code mangels ausreichend nachgewiesenen Verschuldens keine Sperre trotz Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen der IAAF verhängt.
Die Entscheidung der Rechtskommission ist nicht rechtskräftig, da seit 1.1.2010 alle Verfahrensparteien rechtsmittelberechtigt sind und keine Verfahrenspartei einen Rechtsmittelverzicht abgegeben hat."
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