NADA leitet Verfahren gegen Stephanie Graf ein

Die Nationale Anti-Doping Agentur NADA Austria hat den Österreichischen Leichtathletik-Verband schriftlich über die Einleitung eines Verfahrens gegen Stephanie Graf vor der NADA-Rechtskommission informiert. Laut Geschäftsordnung hat nun eine mündliche Verhandlung binnen acht Wochen stattzufinden.

Stephanie Graf hat im November 2009 in der Tageszeitung KURIER zugegeben, dass sie sich im Herbst 2003 bei Humanplasma Blut abnehmen hat lassen. Laut WADA-Code verjähren Verstöße gegen Anti-Doping Bestimmungen erst nach acht Jahren.

In den damals gültigen Anti-Doping Regelungen des Internationalen Leichtathletik-Verbands (IAAF) war Blutdoping als verbotene Methode definiert (IAAF-Rules 2002/03, Artikel 50). In Artikel 60 war darüber hinaus festgelegt, dass bereits die versuchte Anwendung einer verbotenen Methode zu sanktionieren ist. Für den Österreichischen Leichtathletik-Verband war daher die Einleitung eines NADA-Verfahrens gegen Stephanie Graf die logische Konsequenz ihres Eingeständnisses im November des Vorjahres. Die Bestimmungen zur versuchten Anwendung einer verbotenen Methode gelten im Übrigen auch nach dem aktuellen WADA-Code (Artikel 2.2).

In diesem Zusammenhang verweist der ÖLV auch auf nachfolgende Paragraphen des aktuellen Anti-Doping Bundesgesetzes:
• Lebenslanger Ausschluss von wegen eines Dopingvergehens gesperrter erwachsener Sportler und Betreuer von der Bundessportförderung (vgl. ADBG 2007 - § 3).
• Ausschluss von Personen zur Betreuung von Sportlern für 4 Jahre nach Ablauf der wegen eines Dopingvergehens gegen sie verhängten Sperre (vgl. ADBG 2007 - § 18).

Die Aufarbeitung selbst länger zurückliegender Fälle kann somit auch ganz praktische Bedeutung haben. „Es ist sehr gut, dass die NADA Austria einen konsequenten Weg geht“, so ÖLV Generalsekretär Helmut Baudis in einer Reaktion auf die Verfahrenseröffnung gegen Graf, die in keinem ÖLV-Gremium Mitglied war. Mit Blick auf weitere jüngst eingeleitete Verfahren gegen österreichische Leichtathletinnen meint er: „Dopingfälle sind niemals ein Grund zur Freude, weil davon die Faszination des Sports überdeckt wird. Klarheit zu schaffen, ist aber im Sinn aller, die ehrlichen Sport betreiben. Dazu bekennt sich der ÖLV. Dies ist ein wesentlicher Schritt dazu, Perspektiven für eine neue Athletengeneration aufzubauen. Der ÖLV hat mit seinen verschärften Anti-Doping-Bestimmungen deutliche Maßnahmen gesetzt und nimmt damit unter den österreichischen Fachverbänden eine Vorreiterrolle ein.“

Die erweiterten Anti-Doping-Bestimmungen des ÖLV sehen vor, dass Athleten, die eine mehr als sechsmonatige Dopingsperre hinter sich haben, auch nach Ablauf dieser Sperre keine Fördermittel mehr erhalten, in keinen ÖLV-Kader mehr aufgenommen werden und zu keinen internationalen Wettkämpfen (WM, EM, Europacup, Länderkämpfe, etc.) mehr entsandt werden. Diese Regelung hat nach einem Vorstandsbeschluss vom 27. Februar 2010 auch der ÖLV-Verbandstag, das höchste Gremium des ÖLV, am 24. April 2010 einstimmig beschlossen.


Weitere Infos:

• Homepage NADA Austria - HIER KLICKEN
• IAAF-Handbuch 2002 (Englisch), Artikel 55-61 - HIER KLICKEN
 

 

ÖLV | 5.5.2010

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