NADA-Verfahren gegen Eva-Maria Gradwohl

Die Athletin verweigerte nach eigenen Angaben eine Dopingkontrolle. Die NADA Austria hat nun ein Verfahren gegen sie eingeleitet und die sofortige Suspendierung ausgesprochen.

Eva Maria Gradwohl hat nach eigenen Angaben beim Urlaub in Kroatien die Durchführung einer Dopingkontrolle abgebrochen, was einen klaren Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt.

Der Österreichische Leichtathletik-Verband wurde am Dienstag, 4. Mai 2010, von der NADA Austria über diese Vorkommnisse und die Einleitung eines Verfahrens vor der Rechtskommission informiert. Die Athletin wurde mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens suspendiert.

Die Zugehörigkeit von Eva-Maria Gradwohl zum ÖLV A-Kader und die damit verbundene Auszahlung von Fördermitteln wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Der von Gradwohl nach dem Abbruch der Dopingkontrolle angekündigte Rücktritt vom Leistungssport hat jedenfalls keinerlei Auswirkungen auf ein mögliches Verfahren und allfällige Sanktionen. „Die Verweigerung eines Dopingtests ist als positiver Dopingtest zu werten. Da fährt die Eisenbahn drüber", wird Mag. Andreas Schwab, Geschäftsführer der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), von der APA zitiert.

Sollte Gradwohl eine Sperre von zumindest sechs Monaten erhalten, wäre sie die erste Athletin, die aufgrund der verschärften Anti-Doping-Bestimmungen des ÖLV auch nach Ablauf ihrer Sperre keine Fördermittel mehr erhält, in keinen ÖLV-Kader mehr aufgenommen wird und zu keinen internationalen Wettkämpfen (WM, EM, Europacup, Länderkämpfe, etc.) mehr entsandt wird. Diese Regelung hat nach einem Vorstandsbeschluss vom 27. Februar 2010 auch der ÖLV-Verbandstag, das höchste Gremium des ÖLV, am 24. April 2010 einstimmig beschlossen.

Weitere Infos: 

 

ÖLV | 04.05.2010

submit BugReport | Programming by Stefan Walkner 2006 | Design by RK | Impress