Pressemitteilung der NADA Austria im Verfahren Bettina Müller-Weissina

Die Rechtskommission der NADA Austria teilt mit, dass die gegen die Athletin Bettina Müller-Weissina beantragte Sicherungsmaßnahme der vorläufigen Suspendierung nicht ausgesprochen wurde. Über die gleichfalls gegen die Athletin Bettina Müller-Weissina beantragte Disziplinarmaßnahme ist nach Durchführung des Verfahrens gegen die Athletin vor der Rechtskommission der NADA Austria zu entscheiden, wobei eine mündliche Verhandlung binnen 8 Wochen nach Einbringen des Prüfantrages durch die NADA Austria stattzufinden hat. Die Verhandlung wurde mit 14. April 2010 anberaumt. Die Athleten Bettina Müller-Weissina ist somit bis zur Entscheidung im gegen sie anhängigen Dopingverfahren startberechtigt.

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ÖLV | 17.03.2010

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