Wichtigste Änderungen der IWR (Int. Wettkampfregeln)

Beim IAAF Kongress 2009 in Berlin gab es ca. 65 Änderungen in den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IWR 2010). Die vorläufige Version, ohne die Kapitel 2-4, wird auf der ÖLV-Homepage veröffentlicht. (Alle Änderungen sind mit einem senkrechten Strich neben dem Text gekennzeichnet).

Die wichtigsten Regeländerungen (gültig ab 1.1.2010) die sich auf die Abwicklung der Wettkämpfe beziehen, sind nachstehend angeführt:

Regel 125.5 Verwarnungen
Jede Verwarnung eines Athleten wegen unsportlichen oder ungebührlichen Verhaltens wird im Wettkampfbüro registriert und allen eingesetzten Schiedsrichtern mitgeteilt. Bei der zweiten solchen Verwarnung, gleich von welchem Schiedsrichter, erfolgt die Disqualifikation und der Ausschluss von allen weiteren Bewerben des Wettkampfs.
Achtung!!! Dazu zählen auch die Verwarnung des Schiedsrichters beim Start (162.5) wegen Handheben oder Aufstehen; Starverzögerung und Stören mitstartenden Athleten.

Regel 141 Senioren
Senior ist jeder Athlet der seinen 35. Geburtstag erreicht hat für Stadionbewerben und seinen 40 Geburtstag für Wettbewerbe außerhalb des Stadions (Straßenläufe usw.).

Regel 141.1 Zwischenzeiten – Ansage
Die Erlaubnis dazu darf nur erteilt werden, wenn für die Wettkämpfer keine Zeitanzeigen an den entsprechenden Punkten einsehbar sind und diese Zeiten allen am Lauf teilnehmenden Wettkämpfern mitgeteilt werden.

Regel 146.5 Schiedsrichterentscheidungen
Der zuständige Schiedsrichter muss nach der Entscheidung über einen Einspruch sofort das Wettkampfbüro über die Zeit der Entscheidung informieren. Kann der Schiedsrichter seine Entscheidung nicht mündlich dem betroffenem Athleten / Team mitteilen, gilt als offizielle Zeit der Veröffentlichung der Aushang der Entscheidung beim Wettkampfbüro.

Regel 162.3 Startkommandos
Die Wettkampfveranstaltungen nach Regel 1. bei denen das Startkommando ausschließlich in Englisch zu geben ist, wurde auch auf Internationale Einladungssportfeste (Guglmeeting, Intern. Hallenmeetings) erweitert.

Regel 162.5 Startabbruch
Der Starter hat den Start abzubrechen, wenn:
ein Läufer nach Meinung des Starters nach dem Kommando „Auf die Plätze“ oder „Fertig“ und vor dem Hören des Startsignals durch Heben der Hand oder durch Aufstehen den Startvorgang abbricht, oder dem Startkommando nicht nachkommt oder nicht die endgültige Starposition einnimmt, oder andere Läufer durch Laute oder anderweitig stört.
Bei unberechtigtem Grund wird der betroffene Läufer vom Schiedsrichter wegen ungebührlichen Verhaltens verwarnt.
Achtung!!! Eine zweite Verwarnung desselben Läufers aus dem gleichen Grund führt zur Disqualifikation von allen Wettbewerben.
Bei berechtigtem Grund als Ursache für den Startabbruch oder wenn der Schiedsrichter mit der Entscheidung des Starters nicht einverstanden war, ist allen Läufern eine grüne Karte zu gezeigt.

Regel 162.7, 200.9 Fehlstart
Ausgenommen im Mehrkampf muss jeder Läufer, der für einen Fehlstart verantwortlich ist, disqualifiziert werden.
Im Mehrkampf ist jeder Läufer der für einen Fehlstart verantwortlich ist zu verwarnen. Ein Fehlstart je Lauf ist erlaubt, ohne dass der für den Fehlstart verantwortliche Läufer disqualifiziert wird. Jeder Läufer, der einen weiteren Fehlstart in diesem Lauf verursacht, ist zu disqualifizieren

Regel 165.5 Handzeitnahme
Die Zeitnehmer dürfen nur mehr manuell bedienbare elektronische Zeitmesser mit Digitalanzeige benützen.

Regel 165.19 (260.22c) Null-Kontrolle
Der Obmann der Zielbildauswertung hat gemeinsam mit dem Starter und dem Schiedsrichter Bahn vor Beginn des Wettkampfs, zu Beginn jeden Tages und nach Betriebsunterbrech-ungen die Nullpunktkontrolle zu veranlassen um sicherzustellen, dass die Zeitnehmung automatisch durch die Startpistole innerhalb von 1/1000 Sekunden gestartet wird.
Achtung!!! Das Bild der letztgültigen Null-Kontrolle vor einer Rekordleistung muss dem Antrag zur Anerkennung eines Rekords beigelegt werden.

Regel 167. 1 Gleichstände bei Läufen
Ergibt sich für die Kampfrichter oder den Zielbildauswerter bei der Ergebnisermittlung gemäß den Regeln 164.2, 165.15, 165.21 oder 165.24 (wenn dies zutrifft) auf irgendeinem Platz ein Gleichstand, so bleibt dieser bestehen. Also kein Stichkampf mehr um den Finalsieg!
Besteht ein Gleichstand bezüglich der Reihung bei einer Qualifikation für eine nachfolgende Runde sind die gleichstehenden Läufer in die nächste Runde aufzunehmen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch das Los zu entscheiden, wer in die nächste Runde kommt.

Regel 180.19, 181.8 Gleichstände in Techn. Disziplinen
Haben Wettkämpfer in den technischen Wettbewerben, ausgenommen im Hoch- und Stabhochsprung, die gleich beste Weite, entscheidet die zweitbeste Leistung darüber, ob ein Gleichstand vorliegt, falls notwendig die drittbeste Leistung usw.
Ausgenommen beim Hoch- und Stabhochsprung bleibt ein Gleichstand auf irgendeinem Platz, einschließlich dem ersten, bestehen.

Anmerkung: Für den Hoch- und Stabhochsprung siehe Regel 181.8
Betrifft es den ersten Platz, ist in Übereinstimmung mit Regel 181.9 zwischen diesen Wettkämpfern ein Stichkampf durchzuführen, es sei denn, es wird anderweitig entschieden, entweder nach Vorgaben in den Technischen Durchführungsbestimmungen, die für die Veranstaltung gelten, oder durch den Technischen Delegierten der Veranstaltung, oder durch den Schiedsrichter, wenn ein Technischer Delegierter nicht berufen ist. Wird kein Stichkampf durchgeführt, einschließlich des Umstands, dass sich die betreffenden Wettkämpfer entscheiden, nicht mehr weiter zu springen, bleibt der Gleichstand auf dem ersten Platz bestehen.
Achtung!!! Die Regelung wird nicht bei Mehrkampfwettbewerben angewandt.
Nationale Bestimmungen: In den Altersklassen der Schüler findet ein Stichkampf nicht statt.
Wurde ein Stichkampf festgelegt und ein Teilnehmer springt nicht ist der andere, der bereit wäre zu springen, automatisch Sieger auch wenn er die Höhe nicht überspringt. Er muss aber den Versuch aufnehmen.

Regel 187.4c Hilfsmittel beim Kugelstoß und Diskuswurf
Kugelstoßer können Kreide oder eine vergleichbare Substanz (Magnesium) an ihrem Hals verwenden. Zusätzlich dürfen Wettkämpfer beim Kugelstoßen und Diskuswerfen eine solche Substanz auf dem Gerät aufbringen.

Regel 191.7 Hammergriff
Der Handgriff muss eine symmetrische Form haben und kann einen gebogenen oder geraden Griff und/oder Verstärkung haben, mit einer maximalen Innenseitenlänge von 11 cm. Die Bruchfestigkeit des Hammergriffs muss mindestens 8 kN betragen.

Regel 260.27 Windgeschwindigkeiten bei Mehrkämpfen
Die Bedingungen haben vollständig denen der jeweiligen Einzelwettbewerbe zu entsprechen, ausgenommen jenen, bei denen die Windgeschwindigkeit gemessen wird und bei denen die Durchschnittsgeschwindigkeit (basierend auf der Gesamtheit der Windgeschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemessen sind, geteilt durch die Zahl dieser Disziplinen) nicht größer sein darf als + 2m/s.
Beispiel:
100 m + 4,5 m/s.
Weit - 1,0 m/s.
110 m H + 2,5 m/s.
+ 6,0 m/s. (mathematische Summe) : 3 = 2,0m/s. Damit ist die Bedingung erfüllt. 2,1m/s ist bereits ungültig.
Achtung!!! Also keine Beschränkung mehr von „ größer als +4 m/s“ !!!
 

Josef Summerer | ÖLV Kampfrichterreferent

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