Achtung ÖLV-Läufer, Teilnahme an Volksläufen!

Der Österreichische Leichtathletik-Verband weist darauf hin, dass Sportler, die beim ÖLV gemeldet sind, nicht an Volksläufen teilnehmen dürfen, wenn dort ein vom ÖLV gesperrter oder suspendierter Athlet nachweislich am Start ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lauf beim ÖLV gemeldet ist oder nicht.

Ein Beispiel ist der „Allergielauf“ am 7. September 2008 in Wien-Schönbrunn, für den die suspendierte Susanne Pumper als Läuferin angekündigt ist.

Andreas Maier | 26.08.2008

BugReport senden | Programming by Stefan Walkner 2006 | Design by RK | Impressum