ÖLV Information zur Lizenzgebühr 2008

Der Ordentliche Verbandstag des ÖLV hat am 29. März 2008 folgenden Beschluss gefasst:

Ab 1. Mai 2008 muss jeder Athlet für die Teilnahmeberechtigung bei Österreichischen Staatsmeisterschaften, Österreichischen Meisterschaften sowie bei allen Landesmeister-schaften über eine ÖLV-Lizenz verfügen. Diese kostet für alle Athleten der Altersklassen Masters, Allgemeine Klasse, U23, Junioren (U20) und Jugend (U18) EUR 20,- pro Jahr. Schülerinnen und Schüler (U16 und jünger) werden nicht in die Lizenz einbezogen, auch wenn sie in höheren Altersklassen an den Start gehen.
50% der Lizenzeinnahmen gehen an den ÖLV, 50% an die Landesverbände. Das Online-Meldesystem wird auch in allen Landesverbänden eingeführt. Die Landesverbände sind für die Administration und Organisation zuständig.


Für das Jahr 2008 wurde der Beginn der Lizenzgebühr für alle Meisterschaften ab 1. Mai 2008 festgelegt!

Zur Vorgangsweise:
Spätestens ab 10. April 2008 wird im Online-Meldesystem (http://daten.oelv.at) folgende Funktion verfügbar sein:

Beim Melden eines Athleten ab der Altersklasse U18 (inkl. Masters) für eine ÖLV- oder LV-Meisterschaft (sofern der jeweilige Landesverband das System verwendet) prüft das System, ob für die Athletin / den Athleten bereits eine Lizenz gelöst wurde. Falls nicht, kommt ein Hinweis auf die Kosten für den Verein, und der Vereinsvertreter muss die Lizenz lösen, um die betreffende Meisterschaftsmeldung durchführen zu können.

Eine Lizenz muss pro AthletIn nur einmal je Saison gelöst werden und gilt dann bis Jahresende.

Der berechtigte Vereinsvertreter kann jederzeit eine Gesamtliste aller in der laufenden Saison gelösten Lizenzen für seinen Verein online aufrufen und ausdrucken. Die M&O’s können je LV eine Gesamtliste über alle gelösten Lizenzen je Verein online aufrufen und ausdrucken.
Spätestens bis 30. November 2008 bekommt jeder Verein von seinem LV eine Vorschreibung für die Lizenzgebühren der lfd. Saison. Die Landesverbände überweisen bis spätestens 15. Dezember 2008 den 50%igen Anteil an den ÖLV. Vereine, deren Lizenzgebühr nicht beim LV einlangt, werden für die Teilnahme an ÖLV-Meisterschaften gesperrt, bis die Lizenzgebühr beglichen wurde.
Robert Katzenbeisser

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