Urteil CAS in Fall Lichtenegger

BESCHLUSS DES INTERN. SPORTGERICHTSHOFS IN LAUSANNE VOM 7. JULI 2004

Der „Court of Arbitration for Sport“ (CAS) verkündet folgendes Urteil:

1. Der Berufung des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) vom 21. Mai 2004 wird teilweise stattgegeben.
2. Die Entscheidung des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes vom 24. März 2004 wird aufgehoben.
3. Elmar Lichtenegger ist für die Dauer von 15 Monaten, beginnend mit 11. August 2003, an Wettkämpfen nicht teilnahmeberechtigt.
4. Der Schiedsspruch wird ohne Kosten verkündet, ausgenommen der Gerichtsgebühr von CHF 500,--, die schon durch die IAAF einbezahlt wurde und vom CAS einbehalten wird.
5. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Ausgestellt in Lausanne am 7. Juli 2004
f.d. CAS-Schiedsgericht
Quentin Byrne-Sutton (Vorsitz), Richard McLAren, Karl-Heinz Klee

Durch obige Entscheidung, der in einigen Tagen eine Begründung nachfolgt, erhält Elmar Lichtenegger bereits am 11. November 2004 seine Startberechtigung.

Obwohl das Urteil des ÖLV (6-Monate Sperre) aufgehoben wurde, wurde die IAAF erstmalig in der Geschichte durch den CAS - im Falle einer verunreinigten Zusatzernährung - überregelt. Bisher wurde in jedem dieser Fälle eine 24-monatige Sperre verhängt und nicht, wie im Fall Lichtenegger, lediglich 15 Monate.
katzenbeisser

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