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Neue ÖLV Rekordbestimmungen |
Seit 1. Jänner 2007 gelten neue Rekordbestimmungen:
- Rekorde gibt es in den Altersklassen „allgemeine Klasse“, „U23“ und „U20“ – nur für diese ist zur Anerkennung ein Rekordprotokoll erforderlich.
- In den Altersklassen „U18“ und „U16“ gibt es Bestleistungen -. zur Anerkennung dieser reicht eine bestenlistenreife Leistung
- Für die Anerkennung eines Rekordes der allgemeinen Klasse muss zusätzlich eine Dopingkontrolle durchgeführt werden.
Die vollständigen Rekordbestimmungen können den überarbeiteten Leichtathletik-Ordungen unter Verband -> Regeln nachgelesen werden.
In welchen Bewerben Rekorde oder Bestleistungen zukünftig geführt werden legt der ÖLV selbst fest. Ein Aufstellung über die Bewerbe gibt es unter Verband -> Sportprogramm
Neue Rekordprotokolle (auch in Englisch) gibt es als Download unter Verband -> Formulare
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Robert Katzenbeisser
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