Neue ÖLV Rekordbestimmungen

Seit 1. Jänner 2007 gelten neue Rekordbestimmungen:
  • Rekorde gibt es in den Altersklassen „allgemeine Klasse“, „U23“ und „U20“ – nur für diese ist zur Anerkennung ein Rekordprotokoll erforderlich.
  • In den Altersklassen „U18“ und „U16“ gibt es Bestleistungen -. zur Anerkennung dieser reicht eine bestenlistenreife Leistung
  • Für die Anerkennung eines Rekordes der allgemeinen Klasse muss zusätzlich eine Dopingkontrolle durchgeführt werden.
Die vollständigen Rekordbestimmungen können den überarbeiteten Leichtathletik-Ordungen unter Verband -> Regeln nachgelesen werden.

In welchen Bewerben Rekorde oder Bestleistungen zukünftig geführt werden legt der ÖLV selbst fest.  Ein Aufstellung über die Bewerbe gibt es unter Verband -> Sportprogramm

Neue Rekordprotokolle (auch in Englisch) gibt es als Download unter Verband -> Formulare
Robert Katzenbeisser

BugReport senden | Programming by Stefan Walkner 2006 | Design by RK | Impressum